Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, zu jedem Termin Ihre Versichertenkarte bzw. einen Versicherungsnachweis mitzubringen. Vor allem zu Beginn jedes neuen Quartales (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) ist das Einlesen der Versichertenkarte gesetzlich vorgeschrieben. Wir können sonst auch keine Rezepte oder Überweisungen erstellen.